- Einfuhr- und Vorratsstellen (EVSt)
- Einrichtung zum Zwecke der Stabilisierung von Inlandspreisen wichtiger landwirtschaftlicher Güter und zur Bevorratung wichtiger Grundnahrungsmittel für Krisenzeiten. EVSt sind jetzt in der ⇡ Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BEL) in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefasst.- Vgl. auch ⇡ Marktordnungsstellen.
Lexikon der Economics. 2013.